Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vermietung der Zeitmessanlage samt Bedienung sowie die weiteren Dienstleistungen der Zeitnehmung Braunschweiler.
Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Angebote, Reservationen und Verträge zwischen der Zeitnehmung Braunschweiler und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend Mieter genannt). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Vertragsabschluss
Anfragen über das Formular oder per E-Mail sind unverbindlich. Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Bestätigung der Reservation zustande.
Leistungen
Der Leistungsumfang richtet sich nach der Bestätigung und der jeweils gültigen Preisliste. Die Bedienung der Anlage durch unser Zeitmessteam ist in allen Mietvarianten inbegriffen; eine Vermietung ohne Bedienung erfolgt nicht.
Preise und Zahlung
Es gelten die Preise gemäss der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden nach Aufwand verrechnet, sofern sie nicht bereits über die Kampfrichterentschädigung vergütet werden. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Pflichten des Mieters
Der Mieter stellt auf eigene Kosten und rechtzeitig zur Verfügung:
- einen gedeckten, wetterfesten und PC-tauglichen Unterstand für die Zeitmessanlage
- einen elektrischen Anschluss 230 V im Zielbereich
- einen Parkplatz in Zielnähe für die Fahrzeuge des Zeitmessteams während der gesamten Veranstaltung
- bei Bedarf Helfer für den Auf- und Abbau
Eigentum und Bedienung der Anlage
Die Anlage samt Zubehör bleibt jederzeit im alleinigen Eigentum der Zeitnehmung Braunschweiler.
Die Anlage wird ausschliesslich durch die Zeitnehmer der Zeitnehmung Braunschweiler bedient. Reparaturen oder Veränderungen durch den Mieter oder Dritte sind nicht gestattet.
Absage und Verschiebung
Absagen und Verschiebungen sind uns so früh wie möglich schriftlich mitzuteilen. Es gelten folgende Bedingungen:
- Absage bis 14 Tage vor dem Anlass: kostenlos.
- Absage 13 bis 4 Tage vor dem Anlass: 50 Prozent der Grundtaxe.
- Absage 3 bis 0 Tage vor dem Anlass oder Nichterscheinen: 100 Prozent der Grundtaxe.
- Bereits angefallene Kosten, insbesondere Anreisekosten, werden in jedem Fall verrechnet – auch bei einer Verschiebung oder einer fehlerhaften Datumsangabe durch den Mieter.
Haftung
Die Zeitnehmung Braunschweiler haftet nicht für Folgen jeder Art, die durch einen technischen Ausfall der Zeitmessanlage entstehen können.
Eine Haftung für Schäden infolge höherer Gewalt oder ungeeigneter Verhältnisse vor Ort (etwa Witterung oder fehlende Infrastruktur) ist ausgeschlossen.
Versicherung
Die Zeitmessanlage ist über eine Sachversicherung der Zeitnehmung Braunschweiler gedeckt. Für Schäden an der Anlage, die der Mieter oder von ihm beigezogene Helfer schuldhaft verursachen, haftet der Mieter.
Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung. Zur Datenschutzerklärung
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Belp (Kanton Bern), soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.
Änderungen
Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB.
Stand: September 2026